Der Antennenmast von DB0SL ist vom öffentlichen Grund aus zugänglich. Aus Gründen der Sicherheit und gemäß den einschlägigen Vorschriften ist das Besteigen des Masts über die fest installierte Leiter untersagt.
Um unbefugtes und unsicheres Besteigen zu verhindern, wurde die Leiter bis zu einer Höhe von ca. 3 Metern mit einem massiven Blech dauerhaft verschlossen. Damit wird den Anforderungen folgender Normen und Vorschriften entsprochen:
Auf Beschluss des Vorstands im Juli 2025 und zum Schutz aller Mitglieder und Helfer ist das Erklettern des Mastes grundsätzlich verboten.
Arbeiten an Antennen oder Mastkonstruktion werden ausschließlich mit einer Hubarbeitsbühne (Steiger) durchgeführt. Für diese Arbeiten steht eine qualifizierte Person mit der Genehmigung zur Führung eines Steigerkorbs zur Verfügung.
Die Einhaltung dieser Maßnahmen dient der Sicherheit, dem Versicherungsschutz und entspricht allen aktuellen gesetzlichen und normativen Vorgaben.
Am Mast befindet sich ein deutlich sichtbares Warnschild mit dem Hinweis, dass das Stehen oder Parken unterhalb des Mastes untersagt ist.
Hinweistext:
Achtung! Unter dem Mast ist das Stehen und Parken aus Sicherheitsgründen verboten. Es besteht Gefahr durch eventuell herabfallende Teile.
Diese Maßnahme dient dem Schutz von Personen und Fahrzeugen und entspricht den Empfehlungen der DGUV sowie den einschlägigen Sicherheitsvorschriften für Antennenanlagen.
Datum: ………..
Teilnehmer: …………
Unterweisender: …………
Inhalt der Unterweisung:
1. Bedienung und Aufenthalt im Steiger:
2. Arbeitsbereich:
3. PSA / PSAgA im Arbeitskorb:
4. Warnschild beachten:
5. Kommunikation:
6. Besondere Gefahren:
7. Verhalten bei Notfall:
Bestätigung: Hiermit bestätigen alle Teilnehmer, die Hinweise verstanden zu haben und diese einzuhalten.
Unterschriften:
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