DB0SL Antennenmast
Aufstieg und Arbeiten an den Antennen
Der Antennenmast von DB0SL ist vom öffentlichen Grund aus zugänglich. Aus Gründen der Sicherheit und gemäß den einschlägigen Vorschriften ist das Besteigen des Masts über die fest installierte Leiter untersagt.
Um unbefugtes und unsicheres Besteigen zu verhindern, wurde die Leiter bis zu einer Höhe von ca. 3 Metern mit einem massiven Blech dauerhaft verschlossen. Damit wird den Anforderungen folgender Normen und Vorschriften entsprochen:
DIN 18799-3: Sicherung ortsfester Steigleitern gegen unbefugtes Besteigen (z. B. durch Sperrbleche).
DIN 14094: Forderung nach Sperreinrichtungen an Ausstiegsstellen.
DIN EN ISO 14122: Sicherheit an ortsfesten Zugängen zu maschinellen Anlagen und Bauwerken (Zugangssicherung).
DGUV Information 208-032: Absturz- und Zugangsschutz ab einer Fallhöhe von 3 m.
Beschluss: Kein Mastaufstieg mehr, nur noch Steiger
Auf Beschluss des Vorstands im Juli 2025 und zum Schutz aller Mitglieder und Helfer ist das Erklettern des Mastes grundsätzlich verboten.
Arbeiten an Antennen oder Mastkonstruktion werden ausschließlich mit einer Hubarbeitsbühne (Steiger) durchgeführt. Für diese Arbeiten steht eine qualifizierte Person mit der Genehmigung zur Führung eines Steigerkorbs zur Verfügung.
Die Einhaltung dieser Maßnahmen dient der Sicherheit, dem Versicherungsschutz und entspricht allen aktuellen gesetzlichen und normativen Vorgaben.
Warnhinweise am Mast
Am Mast befindet sich ein deutlich sichtbares Warnschild mit dem Hinweis, dass das Stehen oder Parken unterhalb des Mastes untersagt ist.
Hinweistext:
Achtung! Unter dem Mast ist das Stehen und Parken aus Sicherheitsgründen verboten. Es besteht Gefahr durch eventuell herabfallende Teile.
Diese Maßnahme dient dem Schutz von Personen und Fahrzeugen und entspricht den Empfehlungen der DGUV sowie den einschlägigen Sicherheitsvorschriften für Antennenanlagen.
Checkliste (nach DGUV und EU-Baustellenverordnung - §12 BaustellV) für die erforderliche Unterweisung vor Arbeiten mit dem Steiger
Datum: ………..
Teilnehmer: …………
Unterweisender: …………
Inhalt der Unterweisung:
1. Bedienung und Aufenthalt im Steiger:
Der Steiger darf nur von einer hierfür berechtigten Person (Steigerführer/in) bedient werden. Diese Person bleibt während der Arbeiten am Boden und ist jederzeit einsatzbereit.
Die Arbeiten im Arbeitskorb dürfen nur von einer fachkundigen Person (z. B. Elektrofachkraft oder Antennenbauer) durchgeführt werden.
Es müssen mindestens zwei Personen anwesend sein: Eine im Arbeitskorb (Fachkraft), eine am Boden (Steigerführer).
Der Steigerführer ist für die Sicherheit des gesamten Arbeitsablaufs verantwortlich und kann den Steiger bei Bedarf jederzeit bewegen oder absenken.
2. Arbeitsbereich:
Während der Arbeiten wird der Bereich rund um den Mast (mindestens [Abstand, z. B. 5 Meter] Radius) abgesperrt.
Stehen, Parken oder das Betreten dieses Bereichs ist strengstens untersagt.
3. PSA / PSAgA im Arbeitskorb:
Im Korb ist ein geeigneter Auffanggurt (nach EN 361) mit Falldämpfer und max. 1,8 m Verbindungsmittel zwingend zu tragen.
Ein Schutzhelm mit Kinnriemen (z. B. EN 12492) wird empfohlen, insbesondere bei Arbeiten mit Werkzeug oder Gefahr von Anstoßen.
4. Warnschild beachten:
Das Warnschild am Mast („Stehen und Parken verboten – Gefahr durch herabfallende Teile“) ist zu beachten.
Keine Personen oder Fahrzeuge unterhalb des Arbeitsbereichs!
5. Kommunikation:
Während der Arbeiten muss ständiger Sicht- und Sprechkontakt zwischen Steigerbediener und Helfer(n) bestehen.
Anweisungen des Steigerbedieners/Unterweisenden sind unbedingt Folge zu leisten.
6. Besondere Gefahren:
Gefahr durch herabfallende Werkzeuge/Teile, Absturzgefahr, elektrische Gefährdung bei Antennenarbeiten.
7. Verhalten bei Notfall:
Bei Unfall oder Störung ist sofort die Arbeit einzustellen und Hilfe zu holen.
Notrufnummern:
Feuerwehr/Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Der genaue Standort des Mastes ist allen Beteiligten bekannt und im Notfall an den Rettungsdienst weiterzugeben:
Standort: Relaisstation DB0SL, Wanderparkplatz Schellenberg (Greising), Koordinaten: 48.8751 Nord, 13.0233 Ost
Rettungsweg ist freizuhalten.
Bestätigung:
Hiermit bestätigen alle Teilnehmer, die Hinweise verstanden zu haben und diese einzuhalten.
Unterschriften:
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